Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ing. Thomas Woitischek - WITAS Woitischek IT and Advisory Services
Am Rain 1
8734 Lobmingtal
Österreich

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen, Beratungen, Werkleistungen, Lieferungen sowie sonstige Leistungen von Ing. Thomas Woitischek - WITAS Woitischek IT and Advisory Services (im Folgenden „WITAS") gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").

1.2 WITAS erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WITAS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn WITAS in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Leistungen

2.1 WITAS erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • IT Beratung
  • CIO as a Service
  • Cloud und Infrastruktur
  • IT Administration
  • Projektmanagement
  • IT Security und Compliance
  • ERP und Business Software
  • Automatisierung und KI Lösungen
  • Individuelle Softwareentwicklung
  • Support und Wartung

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Vereinbarung in Textform.

2.3 WITAS schuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, eine sorgfältige Leistungserbringung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.4 Angaben auf Webseiten, in Präsentationen oder Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote von WITAS sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform, Unterzeichnung eines Angebots oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von WITAS und können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

4.3 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung als Leistung vereinbart wurde. Vor Eingriffen durch WITAS hat der Kunde eine vollständige und prüfbare Datensicherung herzustellen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist WITAS berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen
  • Mahnspesen sowie notwendige Inkasso- und Betreibungskosten geltend zu machen
  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von WITAS aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von WITAS anerkannt wurde.

6. Termine und Leistungserbringung

6.1 Angegebene Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.

6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Internet- oder Netzwerkstörungen, Cloud-Providern, Streiks, behördlichen Anordnungen oder sonstigen nicht von WITAS beeinflussbaren Umständen verlängern Fristen angemessen.

6.3 WITAS ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

7. Software, Cloud und Drittanbieter

7.1 Leistungen von Drittanbietern wie insbesondere:

  • Amazon Web Services (AWS)
  • Microsoft 365
  • Google Dienste
  • Hosting Provider
  • ERP Hersteller
  • SaaS Anbieter

unterliegen zusätzlich deren jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- und Servicebedingungen. Der Kunde ist selbst Vertragspartner dieser Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7.2 WITAS haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle, Preisänderungen, Funktionsänderungen oder die Einstellung von Diensten bei Drittanbietern.

7.3 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung eingesetzter Software, Lizenzen und Cloud-Dienste selbst verantwortlich, insbesondere für ausreichende Lizenzierung und exportkontrollrechtliche Vorgaben.

8. Gewährleistung

8.1 WITAS leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den nachstehenden Maßgaben.

8.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen nach Erbringung, in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. § 377 UGB bleibt unberührt.

8.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von WITAS Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist.

8.4 Für geringfügige Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

8.5 Bei individuell entwickelter Software kann eine vollständige Fehlerfreiheit technisch nicht garantiert werden. Reproduzierbare, wesentliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit gesetzlich zulässig - sechs Monate ab Übergabe bzw. Abnahme.

9. Haftung

9.1 WITAS haftet nur für Schäden, die WITAS, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

9.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle, Geschäftsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung von WITAS ist der Höhe nach pro Schadensfall auf das im jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettoentgelt, höchstens jedoch auf das innerhalb der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt für den betroffenen Auftrag tatsächlich vereinnahmte Nettoentgelt beschränkt.

9.4 WITAS übernimmt keine Haftung für:

  • Sicherheitsvorfälle durch Dritte und Cyberangriffe
  • Fehlkonfigurationen oder Eingriffe durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte
  • Ausfälle externer Dienste und Infrastruktur
  • Datenverlust, sofern keine vom Kunden geprüften und nachweislich funktionsfähigen Backups vorhanden waren
  • Entscheidungen des Kunden auf Basis von Beratungen, Analysen oder Empfehlungen

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, deren Wiederherstellbarkeit zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen.

9.6 Schadenersatzansprüche verjähren - soweit gesetzlich zulässig - in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab dem schadensauslösenden Ereignis.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen, nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

10.2 WITAS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des DSG.

10.3 Soweit WITAS im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

10.4 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von WITAS.

11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

11.1 Sämtliche Urheberrechte, Konzepte, Methoden, Dokumentationen, Skripte, Softwarebestandteile, Tools und sonstige Arbeitsergebnisse verbleiben bei WITAS, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang für die intern festgelegten Zwecke.

11.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Wiederverwendung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

11.4 WITAS bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Ideen und Konzepte, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder vertieft werden, frei weiterzuverwenden.

12. Support und Wartung

12.1 Supportleistungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Umfang.

12.2 Bestimmte Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder Verfügbarkeiten bestehen nur bei ausdrücklicher SLA-Vereinbarung in Textform.

12.3 Geplante Wartungsfenster und notwendige Unterbrechungen für Updates, Patches oder Sicherheitsmaßnahmen gelten als zulässig und stellen keinen Mangel dar.

13. Vertragsdauer und Kündigung

13.1 Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Support-, Wartungs- und Betriebsleistungen) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WITAS insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung vor.

13.3 Bereits erbrachte Leistungen sind jedenfalls zu vergüten.

14. Referenznennung

WITAS ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und unter Verwendung des Logos nach Abschluss eines Projekts als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte oder Projektdetails werden dabei nicht offengelegt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben, Österreich.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

15.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Textformerfordernis.

15.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.